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Ich lese diesen Artikel und stelle mir erneut die Frage: Kann denn das wahr sein?
“Eine Berliner Schule darf einem muslimschen Schüler verbieten sein Gebet zu verrichten. Die eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen. Dies könnten etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und der für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendige Schulfrieden sein.”
Lasst mich fragen: Das Gebet des Jungen würde die Freiheit, die Glaubensfreiheit der anderen einschränken? Wieso das denn? Der Frieden würde gestört und die Eltern würden ihrer Rechte entzogen werden?
Der Einzige, dem die Rechte entzogen werden ist in diesem Fall doch wohl der muslimische Schüler.
Wie kann man nur solch dermaßen unpassenden Gründe nennen? Demnächst wird noch behauptet werden, dass die Mitschüler nichts mehr lernen könnten, weil ein muslimischer Schüler in seiner Pause in einem geschlossenen Raum betet, und zudem nicht einmal gesehen wird!
Was bedeutet es eigentlich, dass die Schule neutral ist? Bestimmt nicht, dass der Schüler auf dem Schulgelände den Glauben aufgeben muss und dass DIE Religionsfreiheit, die in diesem Land hochgepriesen wird eingeschränkt werden soll. Vielmehr bedeutet es doch, dass die Schule allen Religionen gegenüber gleich große Distanz hat und allen dieselben Rechte bietet und keine bevorzugt.
Neutralität heißt nicht einen Menschen daran zu hindern seine Religion auszuüben. Es ihm zu verbieten und seine Religionsfreiheit einzuschränken. Dies wäre Religionsunfreiheit oder irre ich mich an diesem Punkt?
Artikel 4 des Grundgesetzes besagt: “Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet”.
Im September 2009 gab das Berliner Verwaltungsgericht dem Schüler Yunus Mitschele Recht und er bekam sogar einen eigenen Raum zum Beten. Das Gebet störe den Schulbetrieb nicht und verletzte auch nicht die Neutralitätspflicht der Schule sagte damals das Berliner Verwaltungsgericht. Die höhere Instanz hat nun dieses Urteil wieder gekippt und folgte den Argumenten der Schulverwaltung.
“Der Schulfrieden war gefährdet”, deswegen darf der Muslim nicht beten. Die Schulleiterin glaubt, dass “nur so Konflikte vermieden werden”. Welcher Natur diese Konflikte sein sollen und welches Ausmaß sie haben, ist nicht ersichtlich.
Die Gebetsausübung gehöre zwar prinzipiell zur Religionsfreiheit, dies bedeute aber für Schüler anderer Glaubensrichtungen oder Nichtgläubige eine “Einschränkung” und berge “ein erhebliches Konfliktpotenzial”.
Die Richter sind der Meinung, “dass in der Schule diese verhältnismäßige Beschränkung – die aber zumutbar ist – von dem Schüler hinzunehmen ist.” Diesen Richtern ist wohl oder übel nicht bewusst, dass die Beschränkung nicht zumutbar ist. Man kann von keinem Muslim dieser Welt erwarten, dass er eines seiner fünf obligatorischen Gebete nicht verrichtet und seiner Pflicht gegebüber Gott nicht nachgeht.
Noch absurder wird die Begründung dadurch, dass die Richter zudem behaupten, dass dieses Urteil die anderen muslimischen Schüler schützen soll, “die sich nicht an bestimmte Verhaltensregeln wie ‘Kopftuchzwang’, ‘Fasten’ und ‘Rituelle Gebete’ halten”, da die Muslime angeblich bereits schon unter sich Intoleranz und Ausgrenzung betreiben würden.
Diese unterstellte Ausgrenzung und Intoleranz solle dadurch gemindert werden, dass niemand mehr seinen religiösen Pflichten nachkommen darf.

Ein paar Kommentare und Gedanken. Warum ich überhaupt zu diesem Thema schreibe, habt ihr schon im ersten Teil gelesen.
Beginnen wir hiermit. Michael Braun (CDU Berlin):
Der rechtspolitische Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Michael Braun, hat sich dafür ausgesprochen, auch Schülerinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht zu verbieten. «Ich sehe nicht ein, warum andere darunter leiden sollen, dass einige der Meinung sind, sie müssten ihre Glaubensfreiheit auf diese Art und Weise ausleben», sagte Braun am Donnerstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Was bedeutet denn bitteschön “auf diese Art und Weise” ? Entweder man lebt seine Glaubensfreiheit aus oder nicht. Da hat wohl jemand selbst ein Problem mit dem Grundgesetz.
Was ich nicht verstehen kann ist, wie jemand darunter leiden kann, ein Kopftuch tragendes Mädchen zu sehen. Diese Leute müssen bei dem Anblick ja unter richtigen Schmerzen leiden.
Herr Bosbach meinte, dass man die Angst vor der Islamisierung Ernst nehmen müsse. Mal abgesehen davon, dass man vielleicht auch mal die Angst der Muslime wegen der ständigen Hetze in den tendenziösen Medien, den verbalen und physichen Attacken ihnen gegenüber und nicht zuletzt einem kaltblütigen Mord an einer Muslima, der sich mitten in einer Gerichtsverhandlung ereignete, auch mal ernst nehmen sollte, sollte man mal bedenken aus welchem Grund man hier Menschen ihrer Rechte beschneiden will.
Nur weil jemand Angst hat, kann er nicht die Rechte der Anderen Beschneiden. Das Problem liegt bei dem der die Angst hat. Er muss lernen wie er mit seiner Angst umgeht. Aber man kann es sich ja auch einfach machen…
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

© Daniel Gast / www.pixelio.de
- “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
- (1): “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses sind unverletzlich.”
- (2): “Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
- (2): “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.”
- (3): “Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemand darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.”

© Michael Langer / pixelio.de
Man versucht dem Kopftuch der Muslima eine völlig neue Definition und Funktion zu verpassen, bis man es ihr ungehindert vom Kopf herunterreißen kann.
Die einen verbiegen das Gesetz nicht, sondern betonen nur immer wieder, dass das Kopftuch der Muslima ein Symbol der Unterdrückung und der Unterordnung sei. Die anderen verbiegen das Gesetz, indem sie dem Kopftuch der Muslima die Bedeutung eines Symbols des Machtanspruchs der Muslime beimessen. Man bedient sich diesen Bildern, um das Kopftuch dennoch zu verbannen. Beides widerspräche nämlich der freiheitlich-demokratischen Ordnung hier in Deutschland.
Es scheint mir, dass die Religionsfreiheit nur auf Papier besteht, dass sie nur in der Theorie existiert (zumindest für Muslime). Darauf weist mich besonders Artikel 4 Absatz 4 hin: “Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.” Die Realität sieht nämlich anders aus.
Die Begründung, dass die Religionsfreiheit für andere Religionen in anderen gewissen Ländern auch eingeschränkt sei und es den Muslimas hier besser ginge als in der Türkei oder Tunesien, wo das Tragen eines Kopftuches weder in der Schule noch in der Uni noch am Arbeitsplatz erlaubt ist und in Tunesien sehr bald auch nicht mehr im öffentlichen Leben (genauso wie “die weiße Tracht und der Bart”), und die Muslime sich hier deswegen nicht beklagen dürften, ist nicht mehr als eine unzureichende Ausrede. Ändert dies etwa etwas an der Tatsache, dass “Religionsfreiheit für alle” in Deutschland nur geheuchelt scheint? Ändert dies etwas daran, dass man nicht besser als jene ist, die man anklagt? Es ändert nichts daran. Wir sind in Deutschland mit deutschem Grundgesetz.
Dass eine Muslima ihr Kopftuch aus Gründen des Neutralitätsgebots in der Schule ablegen soll, egal ob es eine Schülerin oder Lehrerin ist, ist nicht mehr neutral.
“Neutral” würde bedeuten einen Platz zwischen zwei Fronten einzunehmen, wohingegen das Nichttragen des Kopftuches für eine Muslima eine Bevorzugung der Gegenseite ist. Es ist keine Neutralität. Denn das Nichttragen des Hijabs heißt, die entgegengesetzte Möglichkeit als Grundlage anzunehmen. Es ist keine Neutralität im Ablegen des Hijabs, vielmehr eine Parteinahme für die “andere Seite”, was bedeutet, dass die Muslima ihren Glauben aufgeben soll, auch, wenn es für eine begrenzte Zeit ist. Das verstößt gegen all die oben genannten Gesetze.
Wer meint es sei dennoch neutral die entgegengesetzte Möglichkeit als Grundlage anzunehmen, der sollte “neutral” neu definieren. Eine Mitte gibt es hier nicht. Nicht im Falle des Hijabs (des “Kopftuches” der Muslima). Ein Kreuz zu tragen ist kein Gebot im Christentum.
Es ist die religiöse Freiheit einer jeden Muslima ein “Kopftuch” zu tragen. Das Recht der freien Religionsausübung ist eines der höchsten Güter der Demokratie. Ein Kopftuchverbot beeinträchtigt stark die Religionsausübung der Muslime in Deutschland. Ist es keine Schande, dass nach der Deutschen Vergangenheit eine solche Diskussion überhaupt noch geführt wird?
Sind Menschen heutzutage noch immer nicht dazu in der Lage die Andersartigkeit anderer Menschen zu tolerieren? In der Vergangenheit Europas war es nicht so und unsere Gegenwart lässt viel zu wünschen übrig, aber ich hoffe doch inständig, dass es in Zukunft endlich möglich sein wird.
Wir haben gesehen, dass der Hijab (das “Kopftuch” der Muslima) ständig unter ein Symbolbegriff gezwängt wird. Es soll für manche Menschen wohl oder übel nichts anderes sein. Wenn man schon so verbohrt danach strebt “das” Kopftuch als ein Symbol zu sehen, dann finde ich, dass man es eher als ein Symbol der Religionsfreiheit betrachten soll!
Kopftuch: Symbol der Unterdrückung?

Im letzten Artikel habe ich herausgestellt, dass das Bedecken der Haare der Frau im Neuen Testament die Funktion hatte, sich dem Mann unterzuordnen.
Es ist vielleicht verständlich warum Leute, die in solch einem Glauben aufgewachsen, sind so reagieren. Dies entschuldigt dennoch nicht ihr Verhalten gegenüber muslimischen Frauen, die in ihrem Kopftuch alles andere als eine Unterordnung unter dem Mann oder Unterdrückung sehen.
Im Vergleich lesen wir die Textstellen im Quran, die auf “das” Kopftuch eingehen.
“Sage zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist geziemender für sie. Wahrlich, Allah ist wohl vertraut mit dem, was sie tun. Und sage zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren sollen, und ihren Schmuck nicht zur Schau stellen sollen außer dem, was davon sichtbar wird, und dass sie ihre Tücher über ihre Busen schlagen sollen und ihren Schmuck niemanden zeigen sollen außer ihren Gatten oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten, oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder ihren Frauen oder denen, deren Rechte sie besitzen, oder Dienern, die keine geschlechtlichen Begierden haben, oder Kindern, die kein Schamgefühl Frauen gegenüber hegen[…]“ (24:30-31)
In diesem Vers wird für das Wort “Tücher” das Wort “Humur” verwendet, welches eine Kopfbedeckung bezeichnet. Hier werden auch nur die männlichen Familienangehörigen aufgezählt, in deren Gegenwart sie kein Kopftuch tragen muss.
“O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihre Übergewänder über sich ziehen sollen. Das ist eher dazu geeignet, dass sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend, Allbarmherzig.“ (33:59)
Abu Dawud überliefert von Aischa (r.a.), dass Asma bint Abu Bakr zum Gesandten Allahs (a.s.) kam, als sie durchsichtige Kleidung trug. Da wandte sich der Gesandte Allahs (a.s.) von ihr ab und sagte zu ihr: “O Asma, Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, darf man nichts von ihr sehen als das und das”, und er zeigte dabei auf sein Gesicht und seine Hände. (Abu Dawud)
Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt, genauso wie es eine Bekleidungsvorschrift für Männer gibt. Zum Beispiel dürfen muslimische Männer keine engen oder kurzen Hosen tragen.
Muslime, egal ob Mann oder Frau, sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, dass die Figur nicht sichtbar wird, damit sich die niederen Instinkte nicht unnötigerweise melden, weder durch die Frau noch durch den Mann.
Die Notwendigkeit der Bescheidenheit und Zurückhaltung ist für Männer und Frauen dieselbe. Wegen der Differenzierung der Geschlechter in der Natur, im Temperament und im Gesellschaftsleben ist für Frauen auf dem Gebiet der Kleidung ein größerer Privatbereich erforderlich. Eigentlich sprechen Muslime vom “Hijab” anstatt vom “Kopftuch”, denn die Bedeckung ist nicht auf den Kopf reduziert. Mehr dazu erfahrt ihr von dieser Bloggerin.
Im Quran hat “das Kopftuch” eine völlig andere Funktion und wertet die Frau sogar auf. Im Christentum hatte es nämlich einen ganz anderen Funktion als im Islam. Man kann hier also nicht einfach einen Analogieschluss machen. Dass das Bedecken des Hauptes etwas Negatives implizieren soll ist völlig verkehrt. So etwas gibt es im Islam einfach nicht. Und so entstehen auch Missverständnisse. Nach islamischem Verständnis ist Kleidung nämlich ein Zeichen von Würde.
Kritiker haben sich da eine eigene Vorstellung über die Bedeutung des Kopftuchs im Islam erdichtet, die wenig Sinn ergibt.
Alle islamischen Gelehrten sind sich einig, dass die Gefährten des Propheten (a.s.) ihn selten ohne Kopfbedeckung sahen, mit Ausnahme der Pilgerfahrt. Selbst der Prophet Muhammed (a.s.) selbst, hatte so gut wie immer eine Kopfbedeckung auf.
Shaykh Abd al-Qadir Jilani:
“Es ist von der Gewohnheit der frommen oder zivilisierten rechtschaffenen Männer, das man den Kopf bedeckt.” (Ghunyat al-Talibin 1:4)
Ibn Abbas (r.a.) überlieferte das der Prophet (a.s.) Ansprachen hielt, während er einen schwarzen Turban trug. (Sahih al-Buchari Band 1 Seite 536)
Und Ibn Umar (r.a.) überlieferte, dass er (a.s.) gewöhnlich eine weiße (islamische) Mütze [Kufi] trug. (Tabarani)

Wenn das Bedecken des Kopfes durch ein Kopftuch tatsächlich ein Zeichen der Unterdrückung und der Unterordnung sei, dann ergibt es wiederum keinen Sinn, warum Männer in arabischen Ländern ein Kopftuch tragen. Unterdrücken sie sich etwa selbst?! Diese Frage möchte sich jeder selbst beantworten…
Man könnte die Frage stellen: warum ist das Kopftuch, d.h. die Bedeckung der Haare (gemeint ist nicht “Hijab”, denn Männer müssen ihren Körper auch in bestimmter Weise verhüllen) für Frauen obligatorisch ist und für Männer nicht?
Nun, das ist wiederum eine GANZ ANDERE Frage, die nichts mit der vorangegangenen Fragestellung zu tun hat. Wir haben gerade widerlegt, dass das Kopftuch im Islam die Bedeutung der Unterdrückung oder Unterordnung haben soll. Der Hijab allgemein ist auch erst ab der Pubertät obligatorisch und im hohen Alter keine Pflicht mehr ist.
So müsste man also Frauen, die ihren Hijab aus religiösen Gründen tragen, d.h. aus Gehorsam zu ihrem Schöpfer, dem Herrn dieses Universums, respektieren und ihnen die Freiheit geben ihre Religion ungehindert zu praktizieren, ohne, dass sich ein Außenstehender in ihre Religionsausübung einmischt.
“Das” Kopftuch. Es sorgt für Streit, stößt auf Kritik und ist Gegenstand einer der kontroversesten Themen der letzten Jahre.
Das Kopftuch der Muslima ist in den letzten Jahren Opfer der seltsamsten Assoziationen und Diskussionen geworden. Ich hab mir dies lange anhören müssen und habe beschlossen endlich auch meinen Senf dazu zu geben. Und das mithilfe der Islamischen Quellen (Quran & Sunna) und der Logik. Man könnte mich Fragen, warum ich mich überhaupt dazu äußere. Nun, der Grund ist, dass sehr vielen meiner muslimischen Schwestern das Leben schwer gemacht wird durch sogenannte Kopftuchkritiker, die sie nicht nur dazu auffordern sich dieses Stück Stoffes zu entledigen, sondern auch den Rest ihrer Bekleidung, indem sie sie zum koedukativen Schwimmen nötigen wollen.
Kopftuch: Symbol der Unterdrückung oder ein Symbol für den Machtanspruch des Islams?
Spätestens bei dieser Diskussion, fällt einem auf, wie die Konstruktion der Kopftuch tragenden Frau als Opfer hin zum Feind verlagert wird. Einige Menschen scheinen so einfach gestrickt zu sein, dass es für sie keine weitere Alternative geben könnte. Bevor man überhaupt so eine Diskussion beginnt sollte man den Begriff “Symbol” definieren. Dabei muss man beachten, dass es unterschiedliche Definitionen von “Symbol” gibt.
Was ist also ein Symbol im islamischen Sinne?
Der islamische Gelehrte Ghazali (1058-1111 n.Chr.) geht in seinem Werk “Die Nische der Lichter” auf den Symbolbegriff im Islam ein. Wenn man das Kopftuch unter einen Symbolbegriff zwängen und als Symbol abstempeln will, dann sollte man auch fairerweise die Definition von “Symbol” im islamischen Sinne erklären. Denn das Kopftuch ist ja dem Islam zu Eigen und man müsste wissen, was für eine Bedeutung es für Muslime hat. Was soll man von einer Person halten, die sich nicht einmal die Mühe macht sich darüber zu erkundigen, aber so voreilig mit ihrer Meinung ist?
Wir werden hier nicht weiter auf diese lange Definition eingehen. Es sei nur gesagt: Das Kopftuch ist höchstens ein Merkmal des Islams, aber kein Symbol. Es ist nicht einmal ein religiöses Symbol, es steht nicht für den Islam oder – wie ich beweisen werde – für die oben genannten Mutmaßungen und Unterstellungen, sondern ganz einfach zur Religionsfreiheit gehört.
Bevor ich beweise, dass das Kopftuch im Islam weder das eine noch das andere Behauptete ist, wage ich zunächst einen Versuch dahinter zu kommen wie man überhaupt auf solch eine Sicht des Kopftuches überhaupt kommen konnte, wie z.B. diese zwei Personen es darstellen:
“Das Kopftuch aber ist das Symbol der Unterordnung der Frauen unter die Männer” “Es ist das Symbol der Minderwertigkeit der Frauen.” “Ich vergleiche es mit dem gelben Stern. Es ist das Symbol, das die Frau im rechtlosen Raum einordnet.” “Die Mehrheit der muslimischen Frauen will kein Kopftuch tragen, und sie will nicht mit diesem Symbol der Entfremdung verwechselt werden.”
“Das Kopftuch ist die Flagge des Islamismus. Das Kopftuch ist das Zeichen, das die Frauen zu den anderen, zu Menschen zweiter Klasse macht. Als Symbol ist es eine Art „Branding“, vergleichbar mit dem Judenstern. Und real sind Kopftuch und Ganzkörperschleier eine schwere Behinderung und Einschränkung für die Bewegung und die Kommunikation. Ich finde es selbstverständlich, dass wir uns an Ländern wie Frankreich ein Beispiel nehmen und das Kopftuch in der Schule und im Kindergarten untersagen, für Lehrerinnen und Schülerinnen.”
Diese überaus wissensreichen und gelehrten Personen wiederholen, was bereits viele vor ihnen behauptet haben und noch behaupten. Eine Reihe von Behauptungen wird aufgestellt, ohne jeglichen Versuch sie zu beweisen.
“Unterordnung” : In diesem Fall ein suggestiver Begriff. Der Sinn des Kopftuches als Symbol der Unterordnung unter Männer wird einfach vorausgesetzt ohne jeglichen Beweis aus den Quellen des Islams. Wenn man das Kopftuch als kulturelles Phänomen ansieht, dann könnte man ganz einfach auf Beispiele hindeuten in denen dies der Fall ist. Dies funktioniert aber nicht, wenn jemand es aus islamisch-religiösen Gründen trägt.
Zudem kommt die Behauptung, dass “die Mehrheit der muslimischen Frauen kein” Kopftuch tragen will. Dass dies aus der Luft gegriffen ist, müsste man eigentlich nicht erwähnen, oder hat irgendjemand jemals eine Statistik herausgegeben, die alle Muslimas beinhaltet? Außerdem kenne ich keine Muslima, dessen Kopftuch sie in irgendeiner Weise in ihrer Bewegung behindert. Und wenn man angefeindet wird, dann ist es manchmal auch verständlich, dass man nicht kommunizieren will…Zu dem Rest und womit es verglichen wird, äußere ich mich mal lieber nicht.
Wenn man ins neue Testament schaut, dann wird einem klar, warum bei den Meisten der Gedanke “Unterdrückung und Unterordnung durch das Kopftuch” aufkommt, denn das Bedecken der Haare der Frau im Neuen Testament hatte die Funktion, sich dem Mann unterzuordnen. In jener Textstelle heißt es:
„ Ich lasse euch aber wissen, dass Christus ist eines jeglichen Mannes Haupt; der Mann aber ist des Weibes Haupt; Gott aber ist Christi Haupt. Ein jeglicher Mann, der betet oder weissagt und hat etwas auf dem Haupt, der schändet sein Haupt. Ein Weib aber, das da betet oder weissagt mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt, denn es ist ebensoviel, als wäre es geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so schneide man ihr das Haar ab. Nun es aber übel steht, dass ein Weib verschnittenes Haar habe und geschoren sei, so lasset sie das Haupt bedecken. Der Mann aber soll das Haupt nicht bedecken, sintemal er ist Gottes Bild und Ehre; das Weib aber ist des Mannes Ehre. Denn der Mann ist nicht vom Weibe, sondern das Weib vom Manne. Und der Mann ist nicht geschaffen um des Weibes willen, sondern das Weib um des Mannes willen. Darum soll das Weib eine Macht auf dem Haupt haben, um der Engel willen.“ (1. Korinther 11:3-10; Neues Testament, Luther Bibel)
Interessanter wird es im zweiten Teil. Warum ich das “DAS” in der Überschrift in Anführungsstriche gesetzt habe, werdet ihr im nächsten Teil erfahren.
Seit dem richterlichen Beschluss, das einem muslimischen Jugendlichen erlaubt an seiner Schule sein Gebet zu verrichten, ist der islamophobe Aufschrei wieder groß. Es sei eine Schule und keine Moschee!
“Klar ist das eine Schule, und klar ist die Schule neutral. Aber was bedeutet das eigentlich? Bestimmt nicht, dass der Schüler auf dem Schulgelände den Glauben aufgeben muss! Es bedeutet, dass die Schule allen Religionen gegenüber gleich große Distanz hat und allen dieselben Rechte bietet, keine bevorzugt.” (Ein Kommentar von Taner Beklen)
Ich verstehe diese Aufregung irgendwie nicht. Der junge Berliner hatte nicht einmal einen Gebetsraum gefordert, sondern nur gegen das Verbot der Schulleitung im Gang zu beten geklagt.
Zum Rest des Artikels:
Jegliches Erzwingen von Islam ist dem Quran ausdrücklich verboten. Eines der quranischen Zitate, welches das Zwangsverbot im Islam unmissverständlich zum Ausdruck bringt, ist der folgende sinngemäß übersetzte Vers: “Es gibt keinen Zwang im Glauben.” (Sure 2, Vers 256)
Der Hinabsendungsanlass (arab.: sababu n-nuzul) dieses in Medina hinabgesandten Verses war islamischen Standardwerken zufolge ein Muslim namens Al-Husain, der beabsichtigte seine beiden christlichen Söhne zum Eintritt in den Islam zu zwingen und deshalb den Propheten Muhammed (a.s.) aufsuchte, um ihn in dieser Sache um Rat zu fragen. Daraufhin wurde diese Ayah (Vers) hinabgesandt (Vgl. dazu z.B. Ibn Kathir: Tafsiru-l-Qur´an al-´adhim, Beirut 1987, Surat al-Baqara (2), Ayah 256).
Ein weiterer Umstand, der das Zwangsverbot im Islam bekräftigt besteht darin, dass jeder Zwang zu Heuchelei (arab.: Nifaq) führt und jede Form der Heuchelei wiederum vom Quran entschieden abgelehnt wird.
Bezüglich der Einstellung des Islam zum Nicht-Islam (arab.: Kufr) heißt es im Quran sinngemäß:
“Und sprich: Es ist die Wahrheit von eurem Schöpfer und Erhalter (arab.: Rabb): darum lass denjenigen Muslim werden, der dies will, und denjenigen Nicht-Muslim bleiben, der dies will.” (18:29)
Und an anderer Stelle heißt es in ungefährer Übersetzung:
“Und hätte dein Schöpfer und Erhalter es gewollt, so hätten alle, die auf der Erde sind, den Islam angenommen. Willst du also die Menschen zwingen, Muslime zu werden?” (10:99)
Hier heißt es: Wenn also der Herr die Menschen nicht zum Glauben zwingt dann ist es auch den Dienern nicht erstattet.
Jegliche aggressive Form der Missionierung ist somit eindeutig verboten. Weiter verdeutlicht wird dies durch eine Vielzahl von Ayahs (Verse) aus dem Quran, in denen der Prophet Muhammed (a.s.) zum Beispiel folgendermaßen angesprochen wurde:
“Du aber bist lediglich ein Warner, …” wie z.B. in Sure 88:21-22:
“Ermahne drum; denn du bist nur ein Ermahner; Du bist nicht Wächter über sie.”
“Und sprich zu jenen, denen die Schrift gegeben wurde, und zu den Unbelehrbaren: Werdet ihr Ergebene Allah gegenüber? Und wenn sie Muslime werden, so sind sie geleitet; kehren sie sich jedoch ab, so obliegt dir nur die Verkündung.” (3:20)
Oder auch:
“Sprich: Oh, ihr Menschen. Nun ist die Wahrheit von eurem Schöpfer und Erhalter zu euch gekommen. Wer nun dem rechten Weg folgt, der folgt ihm allein zum Heil seiner eigenen Seele; und wer in die Irre geht, der geht nur zu seinem eigenen Schaden irre. Und ich bin nicht euer für euch (diesbezüglich) verantwortliche Hüter” (10:108 )
Der Islam verbietet seine Verbreitung mittels Zwang.
Es wird deutlich, dass das Selbstverständnis des Islam als “eine willentliche, freiwillige Hingabe in Allah” letztlich auch die individuelle “Freiheit des Menschen zum Kufr” (Nicht-Islam) impliziert, zumindest sofern dadurch der Islam nicht bekämpft wird.
Aus diesen Quranversen lässt sich eindeutig klar erkennen, dass das heilige Buch des Islam es total ablehnt, jemandem mit Gewalt zum Islam zu bekehren, wie auch in Sure 109, Vers 6 heißt:
“Euch eure Religion und mir meine Religion.”
Den Muslimen ist auferlegt, Andersgläubige mit Respekt und Gerechtigkeit zu behandeln und nicht mit ihnen zu kämpfen, solange diese nicht Feindseligkeiten beginnen.
Der Islam hat eine Methode festgelegt, der die Muslime folgen müssen, wenn sie den Islam verkünden und verbreiten wollen. Diese ist im Quran erwähnt und fordert, die Verkündung des Islam mit Weisheit, liebvoller Ermahnung und der besten Diskussionsweise durchzuführen.
“Lade ein zum Weg Deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und debattiere mit ihnen auf die beste Art und Weise. Dein Herr ist es, Der am besten weiß, wer sich von Seinem Weg abwendet und wer zur Rechtleitung findet.” (16:125)
“Mit den Mitmenschen sollt ihr freundlich sprechen(und gut mit ihnen umgehen)” (2:83)
Der Prophet (a.s.) sagte zu Aschisch Abd al-Quais:
“Du hast zwei Wesenszüge, die Allah liebt: Sanftmut und Geduld.” (ein Hadith von Ibn Abbas; aus “Muslim”)
Es gibt hundertzwanzig Verse im Koran, welche betonen, dass die Grundregel bei dem Aufruf zum Islam darin besteht, dass man ruhig und freundlich argumentiert und dann die Entscheidung zum Glauben den Menschen selber überlässt. Nach der Eroberung von Mekka sagte der Prophet (a.s.) zu den Einwohnern von Mekka: “Ihr seid frei zu gehen.”
Er zwang sie nicht, Muslime zu werden, obwohl er sie besiegt hatte.
Es ist niemals vorgekommen, dass Muslime Christen oder Juden mit Gewalt zum Islam bekehren wollten. So hat z.B. der zweite Kalif Umar Ibn Al Khattab den Leuten in Jerusalem Sicherheit und Schutz angeboten, “für ihr Leben, ihre Kirchen und ihr Kreuz, niemand von ihnen wird schlecht behandelt und gezwungen aufgrund seiner Religion”. Ebenso hat der Prophet (a.s.) nach seiner Auswanderung von Medina postuliert, dass die Juden mit den Muslimen eine Gemeinde bilden. Er hat ihnen das Recht gegeben, ihre Religion zu behalten.
Die deutsche Orientalisitin „Sigrid Hunke’’ hat in ihrem Buch „Allah ist ganz anders”(1990) den Vorwurf abgelehnt, dass der Islam sich mit dem Schwert verbreitet hat. Sie schrieb:
“Die arabische Toleranz hat eine wichtige Rolle bei der Verbreitung des Islam gespielt. Dies widerspricht der Aussage, dass der Islam sich mit dem Schwert und Feuer verbreitet hätte. Gerade diese Behauptung gehört zu den ungerechten und unbewiesenen Vorurteilen über Islam”
Sie schrieb ferner, dass die Christen, Juden, Sabier und die Heiden freiwillig zum Islam übergetreten sind.
Es ist historisch bewiesen, dass die muslimischen Truppen Südasien oder Westafrika niemals überfallen haben. Der Islam wurde dort lediglich durch die Kaufleute verbreitet. Die Sufis (islamische Mystiker) beeindruckten ebenfalls diese Leute mit ihrer friedlichen Einstellung. Die Einwohner dieser weit entfernten Länder beobachteten das Verhalten, die Moral und die Handlungsweise der Muslime und traten daraufhin freiwillig zum Islam über.







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